SATZUNG DER

EDITH UND ALOIS BERGER STIFTUNG

Hermann-Löns-Weg 1
87740 Buxheim

Telefon: 08331/965322
E-Mail: kontakt@ea-berger-stiftung.de

Präambel

Seit der Gründung unseres ersten Unternehmens im Jahr 1955 lag meiner Frau und mir die Ausbildung von jungen Menschen immer sehr am Herzen. Letztendlich war die Bedeutung von qualifizierten und motivierten Mitarbeitern die Grundlage für die erfolgreiche wirtschaftliche Dimension unseres Unternehmens. Nach mehr als 50 Jahren, in denen es mit Mut, Idealismus und unternehmerischem Weitblick gelang ein weltweites erfolgreiches Unternehmen aufzubauen, möchten wir in Dankbarkeit diese Stiftung gründen. Nicht nur aus unternehmerischen Erfahrungen, sondern vor allem auch aus dem Verständnis unseres christlichen Menschenbildes möchten wir mit dieser Stiftung jungen Menschen vor allem in der Schul- und Berufsausbildung weltweit eine Zukunft und Perspektive geben. Die Solidarität mit den Armen, insbesondere mit betroffenen Kindern und Jugendlichen, war uns ein großes Anliegen. Möge unsere Familien-Stiftung einen Beitrag zu einer gerechteren und friedvolleren Welt leisten.

NAME, RECHTSSTELLUNG, SITZ

Die Stiftung führt den Namen „Edith und Alois Berger“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ottobeuren.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und der Berufsbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen volljährigen, die Förderung  der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke.

Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

Unterstützung im Bereich der Schul- und Berufsausbildung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in Schwaben, insbesondere im Unterallgäu, keine adäquaten Möglichkeiten haben.

Förderung und Unterstützung von Familien, die in finanzieller Notlage geraten sind.

Die weltweite Förderung der Erziehung, insbesondere der Schul- und Berufsausbildung, um Kindern und Jugendlichen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen.

Die Förderung der weltweiten Entwicklungszusammenarbeit, um die Armut zu verringern und die Lebensumstände der Menschen, insbesondere von Kindern zu verbessern.

Die Unterstützung von christlichen Institutionen, um die Anliegen pastoraler und sozialcaritativer Projekte zu fördern.

Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Organisationen, Vereinen, Ordensgemeinschaften und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln den Stiftungszweck fördern.

Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.